Da rieselt es Einem kalt den Rücken runter...
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BundesgesundheitsblattGesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Volume 53, Number 2, 245-257, DOI: 10.1007/s00103-009-1024-0
Originalien und Übersichten
Heilpraktiker und öffentliches GesundheitswesenGesetzliche
Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der
Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von
Heilpraktiker-Praxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007
U. Heudorf, A. Carstens and M. Exner
Abstract Heilpraktiker
dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im
Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte
Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung noch sind sie zwingend einer
Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die
Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse
der Heilpraktiker-Anwärter, sondern wird ausschließlich mit dem Ziel
durchgeführt, eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen. Auch
wenn Behandlungsfehler oder Todesfälle bei Heilpraktikern beschrieben
sind, besteht doch die größte Gefahr in der Verkennung schwerwiegender
ärztlich behandlungspflichtiger Erkrankungen und somit in einer
Gefährdung durch Unterlassen. Im vorliegenden Beitrag werden die
Entwicklung des Heilpraktikerwesens in Deutschland und die damit
verbundenen Pflichten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur
Überprüfung aufgezeigt, nämlich die Heilpraktikerüberprüfung vor
Erlaubniserteilung sowie die infektionshygienischen Kontrollen der
invasiv tätigen Heilpraktiker.
Die Ergebnisse der 345 Heilpraktiker-Überprüfungen in Frankfurt und Groß-Gerau im Zeitraum von 2004 bis 2007 zeigen, dass
53%
der Anwärter die beliebig oft wiederholbare Überprüfung nicht bestehen.
Bei den Hygienekontrollen war in 79% der 109 überprüften Praxen kein
Hygieneplan vorhanden, in 49% fehlte ein Reinigungs- und
Desinfektionsplan, und in 60% der Praxen fehlten
Händedesinfektionsmittelspender am Waschbecken.Dieser und
weiterer Verbesserungsbedarf wurden von den Praxen rasch umgesetzt. Die
derzeitigen gesetzlich geregelten Überprüfungen der
Heilpraktikeranwärter können keinen ausreichenden Schutz für die
Bevölkerung bieten.
Angesichts der steigenden Akzeptanz
alternativer Heilmethoden durch die Bevölkerung und neuerer
Gerichtsurteile, nach denen verschiedenen Berufsgruppen die
Heilpraktikererlaubnis ganz ohne oder mit eingeschränkter Überprüfung zu
erteilen ist, sollte neu diskutiert werden:
1. wie nicht-ärztliche Professionen und Naturheilverfahren gesetzlich geregelt werden sollen,
2. wie eine sichere und wirksame komplementäre und alternative Medizin (CAM) Eingang in die Schulmedizin finden kann/soll und
3.
wie die Bevölkerung vor möglichen unerwünschten Interaktionen zwischen
CAM und konventioneller Medizin geschützt werden kann/soll.
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Quelle:
http://www.springerlink.com/content/83322777xxt76562/Es
gibt auch Heilpraktiker, die den Kranken Hundekot und Katzenkot als
Medikament gegen Krebs geben. Wundern über solche Zustände braucht man
sich also nicht, schließlich sind wir in Deutschland.